(Auszug aus der Ordnung vom 12. September 2023)
- Pflege und Förderung der Kirchenmusik in der Evangelischen Landeskirche in Baden […]
- Unterstützung und Beratung von Kirchenbezirken, Kirchengemeinden, Chören und Ensembles in Fragen der Kirchenmusik
- Durchführung von Sing-, Musizier- und Fortbildungsveranstaltungen sowie die Veranstaltung überregionaler Chortreffen
- Trägerschaft landeskirchlicher Ensembles
- Beratung und fachliche Förderung von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern
- Vermittlung von kirchenmusikalischen Perspektiven und Entwicklungen in die kirchlichen Entscheidungsprozesse
- regelmäßig arbeitende Chöre und Ensembles in der Evangelischen Landeskirche in Baden, die diese Ordnung anerkennen und eine Mitgliedschaft beantragt haben (korporative Mitgliedschaft)
- Kirchengemeinden und Kirchenbezirke der Evangelischen Landeskirche in Baden, die eine Mitgliedschaft beantragt haben, insbesondere wenn kirchenmusikalische Gruppen ohne eigene Mitgliedschaft aktiv sind (korporative Mitgliedschaft)
- die im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden hauptberuflich, nebenberuflich und ehrenamtlich tätigen Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, die eine Mitgliedschaft beantragt haben (persönliche Mitgliedschaft)
- andere an der Verbandsarbeit interessierte natürliche oder juristische Personen, die eine Mitgliedschaft beantragt haben (persönliche Mitgliedschaft oder korporative Mitgliedschaft).
- € 60,00 / Jahr für hauptamtliche Kirchenmusikerinnen oder Kirchenmusiker
- € 30,00 / Jahr für nebenamtliche Kirchenmusikerinnen oder Kirchenmusiker oder weitere natürliche Personen
- € 15,00 / Jahr für Schülerinnen, Schüler oder Studierende
- Korporative Mitglieder oder juristische Personen zahlen derzeit keinen Beitrag
Alle vier Jahre tritt die Mitgliederversammlung als Wahlversammlung zusammen und wählt die Vorsitzenden der Fachgruppe, deren Stellvertreter, sowie weitere Mitglieder des Verbandsrates. Dazu ergeht eine Einladung an alle Mitglieder.
In den Jahren bemühen wir uns, die Mitgliederversammlung zusammen mit einem anderen attraktiven musikalischen Programm stattfinden zu lassen. Die Einladung zu den kleineren Mitgliederversammlung ergeht über das Journal Kirchenmusik oder über einen Newsletter.
Weitere Aufgaben der Mitgliederversammlung sind etwa die Festlegung von Mitgliedsbeiträgen, Beratung und Zustimmung zur vorgesehenen Budgetierung, die Entgegennahme von Berichten aus dem Verbandsrat, den Fachgruppen und der Geschäftsführung. Aber auch alle weiteren Anliegen der Kirchenmusikverbandes und der kirchenmusikalischen Arbeit der Landeskirche können beraten werden.
Ansprechpartner


Quelle: Christoph Georgii?

Quelle: Wolfgang Straube