Neue Töne im neuen Raum

Förderprogramm Chöre/Ensembles in Kooperationsräumen

 

Liebe Verantwortliche in den Gemeinden und Kooperationsräumen,

unsere Kirche ändert sich derzeit schnell – zwischen ehemals selbstständig arbeitenden Gemeinden entstehen Kooperationsräume. Gebäudekonzeptionen müssen erarbeitet werden und die Haushaltslage in den Blick genommen werden.

Es öffnen sich neue Räume – mit Herausforderungen, aber auch mit vielen Chancen. Das gilt auch für die Musik: Für die Chöre und Posaunenchöre, für Bands und Ensembles. Auch diese werden zunehmend in den Kooperationsraum hineinwirken, aus dem sich Menschen musikalisch ansprechen lassen.

Die Evangelische Landeskirche in Baden hat gemeinsam mit ihrem Kirchenmusikverband daher ein Förderprogramm zur Neuausrichtung oder Neugründung von Chören und Ensembles aufgelegt. Eine einmalige Förderung zwischen 2000 und 4000 Euro ist möglich.

Wir stellen Ihnen hier mögliche Szenarien vor, die gefördert werden könnten, und geben Hinweise zur Förderbedingungen und Verfahren.

  

Stabübergabe mit Zukunft: Der Posaunenchor wird regional

Die bisherige Leiterin des Posaunenchores Vorderhausen ist gerade umgezogen. Trompeter Peter engagiert sich schon lange in besonderer Weise und möchte nun gern die Leitung übernehmen und zum Angebot für den ganzen Kooperationsraum ausbauen. Er erhält einen unbefristeten Vertrag, beginnt gleichzeitig mit der D-Ausbildung und hat viel Freude an der neuen Aufgabe. Der Kooperationsraum übernimmt einen Teil seiner Ausbildungskosten.

Ganz neu. Ganz hier. Ein Chor entsteht.

Im Kooperationsraum Hinterwalden-Wiesengrund soll ein neuer Chor gegründet werden. Klavierlehrer Karl mit seiner Familie ist gerade neu zugezogen und hat Lust, etwas Neues aufzubauen. Werbemaßnahmen und die Öffentlichkeitsarbeit werden finanziert, ebenso Anzeigen über Social Media, Gemeindebrief, Bezirkssynode, Kirchengemeinderat ... Ein gebrauchtes Klavier wird angeschafft. Und der neue Anstellungsvertrag wird das erste Jahr durch den Zuschuss möglich gemacht.

Ein Raum, eine Jugendband: Musik, die verbindet

Bandleiter Benny ist bisher bei der Kirchengemeinde Kirchgrund angestellt, um unter anderem mit jedem Konfi-Jahrgang eine Band zu gründen und diese in das Gottesdienstleben zu integrieren. Diese erfolgreiche Arbeit soll fortan eine Arbeit des Kooperationsraumes werden; eine Jugendband mit festem Stamm aus interessierten Jugendlichen soll entstehen, die den jeweiligen Konfibandjahrgang integrieren kann. Diese Band übernimmt Gottesdienste in den verschiedenen Kirchen des neuen Kooperationsraumes. Damit die Band bekannt wird und einladend wirkt, muss ein cooler Name in Verbindung mit dem Kooperationsraum her. Für die Werbung in den Social-Media-Kanälen muss eine Grafik erstellt werden oder sogar ein Videoteaser. Auch soll ein neuer Bass angeschafft werden.

Aus zwei Chören wird eins: Neustart mit frischem Klang

Zwei Chöre gibt es im Kooperationsraum Altenstadt-Neuhofen. Kirchenchor 1 ist in den letzten Jahren deutlich kleiner geworden und der Chorleiter denkt nach vielen Jahren ans Aufhören. Kirchenchor 2 ist etwas größer und hat Studentin Clara als Chorleiterin gewinnen können. Sie könnte sich gut vorstellen, die beiden Chöre in Zukunft zusammen zu bringen und daraus einen neuen Chor mit neuem Namen und frischem Auftritt zu formieren, damit sich auch jüngere Menschen im Kooperationsraum und darüber hinaus angesprochen fühlen. Um dies zu erreichen wird „Teambuilding“ verabredet - ein gemeinsamer Ausflug, ein Grillabend mit den Mitsingenden, ein Samstag mit einem Stimmbildungsprofi. Hinzu kommen Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit (neuer Name, professionelle Außendarstellung, Werbung fürs erste gemeinsame Projekt).
 

Sind Sie interessiert, neue Töne im neuen Raum anzustimmen?

Wir fördern die Gründung oder Fusion von Vokalchören, Posaunenchören, Bands o. ä.
 

Die Ensembles agieren erklärtermaßen für den Kooperationsraum (Mitgliederwerbung + Einsatzorte). Dies schließt nicht aus, dass es eine „Homebase“ oder einen Haupteinsatzort gibt.

Der Ensemblename macht deutlich, dass der Wirkungsraum über die (ehemaligen) Kirchengemeindegrenzen hinausreicht und den Kooperationsraum umfasst.

Die Förderung soll sich auf eine nachhaltige Planung der Kirchenmusik im Kooperationsraum beziehen. Daher muss ein unbefristeter tarifgebundener Anstellungsvertrag (AR-M) für die Ensembleleitung des neuen bzw. fusionierten Ensembles eingegangen werden.

 

Die Auszahlung erfolgt zeitnah nach Bewilligung, sofern alle Voraussetzungen vorliegen. Der Zuschussgeber behält sich vor, nach spätestens 24 Monaten einen Verwendungsnachweis anzufordern. Antragsberechtigt ist der jeweils anstellende Rechtsträger.
 

Die einmalige Förderung beträgt pauschal zwischen 2000 und 4000 Euro; die Zuschusshöhe bemisst sich anhand der Höhe des dargestellten Aufwandes.
 

  • Kosten des geplanten Anstellungsverhältnisses und Darlegung damit zusammenhängender Einnahmen (z. B. Beiträge von Chormitgliedern etc.) 
  • Ggf. parallele Kosten für Anstellungsverhältnisse noch bestehender Ensembles auf Gemeindeebene, wenn diese perspektivisch ihre Arbeit beenden wollen
  • Kosten für durch Gründung/Fusion notwendige Instrumentenanschaffungen bzw. weiteres Equipment
  • Neuer Name und ggf. Werbestrategie und Öffentlichkeitsarbeit (Darlegung der Planung, Kosten)
  • ggf. Kosten für Maßnahmen zugunsten des Teambuildings 
    (z. B. Chorfreizeit, Gründungsfest, Coaching …)
  

Ansprechpartner

KMD Achim Plagge

Landeskantor und Beauftragter für die kirchenmusikalische Aus- und Fortbildung